Die Freigängerabteilung in Osnabrück
Beschreibung, Grundsätze, Besonderheiten, Historisches usw.
Offener Vollzug mit Perspektive
Die Freigängerabteilung in Osnabrück befindet sich im Stadtteil Schinkel und wurde 1986 eröffnet. Die Abteilung verfügt über 36 Haftplätze im offenen Vollzug für erwachsene männliche Inhaftierte.
Aufgenommen werden insbesondere Inhaftierte mit einer Vollzugsdauer von bis zu zwei Jahren. Dazu zählen Erstverbüßer sowie Personen mit Vorverbüßungszeiten von bis zu sechs Monaten. Darüber hinaus können auch Inhaftierte aus anderen Justizvollzugsanstalten – einschließlich des geschlossenen Vollzuges – aufgenommen werden, sofern die entsprechende Eignung für den offenen Vollzug festgestellt wurde. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Vorbereitung auf die Entlassung und die Rückkehr in ein selbstständiges Leben.
Arbeit und berufliche Perspektiven
Ein zentraler Bestandteil des Aufenthalts ist die Vermittlung oder Fortsetzung eines Beschäftigungsverhältnisses auf dem freien Arbeitsmarkt. Dadurch erhalten die Inhaftierten die Möglichkeit, berufliche Erfahrungen zu sammeln, bestehende Arbeitsverhältnisse fortzuführen und wichtige Voraussetzungen für ein eigenständiges Leben nach der Entlassung zu schaffen.
Darüber hinaus stehen verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb der Abteilung zur Verfügung. Dazu gehören Tätigkeiten im Innenbetrieb sowie als Hausarbeiter oder Gartenhelfer. Ergänzend besteht die Möglichkeit, an einer Integrationsmaßnahme der MÖWE Osnabrück GmbH teilzunehmen.
Wohnen und Freizeit
Die Unterbringung erfolgt in Gemeinschaftshafträumen. Das Unterkunftshaus bietet verschiedene Möglichkeiten für Alltag, Freizeit und gemeinschaftliches Zusammenleben.
Zur Ausstattung gehören unter anderem ein Freizeitraum, Stations- und Freigängerküchen sowie ein Sportraum. Eine Telefonzelle steht ebenfalls zur Verfügung.
Schritt für Schritt zurück in die Gesellschaft
Der offene Vollzug bietet einen strukturierten Rahmen, in dem die Inhaftierten zunehmend Verantwortung für ihren Alltag übernehmen und sich auf ein Leben nach der Haft vorbereiten können.
Die Lockerungspraxis richtet sich nach den landesweit geltenden Bestimmungen für den offenen Vollzug. Dazu gehören unter anderem monatliche Dauerausgangskontingente, die eine schrittweise Erprobung von Selbstständigkeit und Eigenverantwortung ermöglichen.
Damit leistet die Freigängerabteilung einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung und zur nachhaltigen Vorbereitung auf die Entlassung.
