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Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in der JVA Lingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der JVA Lingen findet ein 3G-Besuch (Geimpft | Genesen oder Getestet durch Schnell- oder PCR-Test) statt.

Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren.

1. Für jeden Gefangenen sind maximal vier Besucherinnen und Besucher pro Besuchseinheit zugelassen.

2. Nicht geimpfte/genesene Besucherinnen und Besucher haben ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf, bzw. bei PCR-Testung 48 Stunden, vorzulegen (z. B. über eine App, als E-Mail oder Ausdruck).

3. Besucherinnen und Besucher haben bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Die entsprechenden Masken sind von der Besucherin bzw. dem Besucher mitzubringen; sie werden grundsätzlich nicht von der JVA zur Verfügung gestellt.

4. Verstöße gegen die Maskenpflicht durch die Besucherin oder den Besucher führen grundsätzlich zum Abbruch des Besuchs.

5. Bei dem Besuch dürfen sich die Besucher und die Gefangenen zur Begrüßung und zur Verabschiedung berühren. Ein durchgängiger Berührungskontakt ist nicht vorgesehen. Dabei ist wegen der Unterschreitung des Abstands von beiden eine medizinische Maske zu tragen.

6. Die Automatenkäufe sind wieder zugelassen.

7. Das Einbringen von Wäschepaketen ist einmal monatlich im Tausch nach vorheriger Genehmigung des Antrages gestattet.

8. Gefangene tragen bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 m eine medizinische Gesichtsmaske. Die Maske wird dem Gefangenen vor dem Besuch ausgehändigt.

9. Verstöße gegen die Maskenpflicht durch den Gefangenen führen ebenfalls grundsätzlich zum Abbruch des Besuchs.

Bitte haben Sie Verständnis für unsere umfangreichen Schutzmaßnahmen.



Artikel-Informationen

erstellt am:
03.12.2021
zuletzt aktualisiert am:
19.07.2022

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