Erklärung zur Speicherung der Telefonnummern

Füllen Sie das Formular vollständig aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es anschließend postalisch an die für Sie zuständige Abteilung. Welche Abteilung zuständig ist, richtet sich danach, in welcher Abteilung die bzw. der Inhaftierte inhaftiert ist.

  • Justizvollzugsanstalt Lingen
    Kaiserstraße 5
    49809 Lingen/Ems
  • Justizvollzugsanstalt Lingen – Abteilung Groß Hesepe
    Kirschenstraße 50
    49744 Geeste
  • Justizvollzugsanstalt Lingen – Abteilung Osnabrück
    Kollegienwall 30
    49074 Osnabrück


Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den unterschriebenen Antrag per E-Mail an uns zurückzusenden.

Wichtig hierbei ist, dass ihre Unterschrift auf dem Dokument vorhanden ist und der Name der bzw. des Inhaftierten leserlich eingetragen ist. Unvollständige bzw. nicht lesbare Anträge können leider nicht bearbeitet werden.

 

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.01.2018
zuletzt aktualisiert am:
24.08.2026

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