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Bankverbindung / Telefonie

Gefangenengelder:

Die Zahlstelle der JVA Lingen verwaltet die Gelder der Gefangenen und erledigt den Bargeldverkehr.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Führung der Gefangenenkonten
  • Kassentechnische Abwicklung des wöchentlich stattfindenden Gefangeneneinkaufs
  • Überwachung der gegen Inhaftierte ergangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
  • Erledigung des Bargeldverkehrs der Anstalt
  • Annahme möglicher Einzahlungen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen

Geldbeträge (Nicht für Telefonie - siehe unten) können auf nachfolgende Konten überwiesen werden:

bei Unterbringung in der JVA Lingen Hauptanstalt

IBAN: DE68 2501 0030 0003 3733 09

BIC: PBNKDEFF

bei Unterbringung in der JVA Lingen Abt. Damaschke

IBAN: DE08 2501 0030 0424 6223 03

BIC: PBNKDEFF

bei Unterbringung in der JVA Lingen Abt. Groß-Hesepe

IBAN: DE14 2501 0030 0016 0903 02

BIC: PBNKDEFF

bei Unterbringung in der JVA Lingen Abt. Osnabrück

IBAN: DE14 1001 0010 0035 7271 46

BIC: PBNKDEFF

Wichtige Hinweise

Sofern die Unterbringung des Angehörigen bekannt ist, sollte das Geld direkt an die jeweilige Abteilung überwiesen werden, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Sollte Ihnen die Unterbringung Ihres Angehörigen unbekannt sein, überweisen Sie bitte auf das Konto der JVA Lingen Hauptanstalt.

Unsererseits werden Überweisungsgutschriften bei internen Verlegungen ihres Angehörigen unter den Abteilungen weitergeleitet.

Als Verwendungszweck immer den vollständigen Namen und das Geburtsdatum, sofern bekannt die Gefangenenbuchnummer des Zahlungsempfängers / Inhaftierten angeben.

Untersuchungshaft

Es gilt in der JVA Lingen ein monatlicher Einkaufshöchstbetrag von 458,10 €. Die Differenz von höheren Einzahlungs- oder Überweisungsbeträgen stehen im Folgemonat zur Verfügung.

Strafhaft

Auf das Hausgeldkonto eines Inhaftierten darf bis zu zwölf Mal jährlich ein zusätzlicher Geldbetrag überwiesen oder eingezahlt werden. Die Summe dieser Beträge darf den zwölffachen Tagessatz der Eckvergütung nach § 40 Abs. 1 Satz 2 pro Jahr nicht übersteigen.

Für das Kalenderjahr 2024 beträgt der Tagessatz derzeit 15,27 €. Somit können jährlich maximal 183,24 € überwiesen werden.

Telefonie:

Sie als Angehöriger eines Gefangenen haben die Möglichkeit, direkt Einzahlungen auf das Telefonkonto des Inhaftierten bei der Firma Telio zu tätigen. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie im Verwendungszweck die siebenstellige Telefonkontonummer (Aufgeführt im Pin-Brief, dem jeden Telefonberechtigten ausgehändigt wird) angeben, da sonst keine Zuordnung des Geldes erfolgen kann.

Hamburger Sparkasse (Nur für Telefonie):

  • IBAN: DE 58200505501280328178
  • BIC: HASPDEHHXXX

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Zahlstelle

Justizvollzugsanstalt Lingen
Kaiserstraße 5
49809 Lingen (Ems)
Tel: 0591-9161-150

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