Besuch für Inhaftierte
Wir fördern die Kontakte der Inhaftierten zu ihren Angehörigen und Freunden.
Besuchszeiten und Besuchsregelungen
Bitte beachten Sie: Telefonisch können keine Auskünfte über Inhaftierte erteilt und keine Besuchstermine vereinbart werden. Eine Besuchsgenehmigung wird grundsätzlich auf Antrag der inhaftierten Person erteilt.
Bitte bringen Sie zum Besuch ein gültiges amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisedokument) mit.
Besuche von Untersuchungsgefangenen
Die jeweiligen Besuchszeiten und weiteren Regelungen finden Sie bei den entsprechenden Standorten und Abteilungen.
Besuchshäufigkeit und Besuchsdauer
Zulassung zum Besuch
Grundsätzlich werden nur die Personen zum Besuch zugelassen, die in der jeweiligen Besuchserlaubnis aufgeführt sind. Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Pro Besuch können bis zu vier Personen einschließlich Kindern zugelassen werden.
Durchsuchung
Der Besuch kann von einer Durchsuchung des Besuchers abhängig gemacht werden.
Mitbringen von Gegenständen
Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der JVA dürfen grundsätzlich keine Gegenstände für Inhaftierte in die Anstalt eingebracht werden. Alle mitgeführten Gegenstände, insbesondere Uhren, Schmuck, Mobiltelefone, Jacken, Taschen und ähnliche Gegenstände, sind vor dem Betreten des Besuchsraumes in den dafür vorgesehenen Schließfächern an der Pforte zu hinterlegen.
Mobiltelefone dürfen nicht mit in die Anstalt gebracht werden.
Wäschetausch
Die Annahme von Wäsche erfolgt grundsätzlich nur im Tausch und in gleichem Umfang.
Besuchertüte
Besucherinnen und Besucher können für den Inhaftierten bis zu viermal pro Kalendermonat für jeweils 7 Euro eine Besuchertüte erwerben. Bitte denken Sie daran, ausreichend Wechselgeld bzw. Kleingeld mitzubringen, da wir keine Möglichkeit haben, Geld zu wechseln. Vielen Dank!
Erwerb von Waren beim Besuch
Für den Kauf von angebotenen Getränken und Snacks am Automaten dürfen Besucherinnen und Besucher bis zu 3 Euro Kleingeld pro Person und Inhaftiertem mit in den Besucherraum nehmen. Die gekauften Waren dürfen während des Besuchs verzehrt werden. Bitte denken Sie daran, ausreichend Wechselgeld bzw. Kleingeld mitzubringen, da wir keine Möglichkeit haben, Geld zu wechseln. Vielen Dank!
Übergabe und Mitnahme von Gegenständen und Waren
Dem Inhaftierten dürfen während des Besuchs keine Gegenstände oder Waren direkt übergeben werden. Angebrochene oder zum Verzehr gekaufte Waren müssen nach dem Besuch von den Besucherinnen und Besuchern wieder mitgenommen oder entsorgt werden. Inhaftierte dürfen Verzehrwaren nicht in die Vollzugsbereiche mitnehmen.
Besuchsablauf
Die Besuche finden im Nichtraucherbereich des Besuchsraumes statt. Vor Ort stehen Getränkeautomaten zur Verfügung. Darüber hinaus können Tabak- und Süßwaren erworben werden
Rauchverbot
In den Besuchsbereichen besteht ein absolutes Rauchverbot. .
Verstöße gegen die Besuchsregelungen
Bei Verstößen gegen die Besuchsregelungen kann der Besuch vorzeitig beendet werden. Den Anweisungen der Bediensteten ist Folge zu leisten. Verstöße können nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Die inhaftierte Person ist dafür verantwortlich, ihre Angehörigen und Besucherinnen und Besucher rechtzeitig über die geltenden Besuchsregelungen zu informieren.
Hauptanstalt Lingen – Kaiserstraße
Besuchszeiten
| Tag | 1. Besuchszeit | 2. Besuchszeit | 3. Besuchszeit | 4. Besuchszeit |
|---|---|---|---|---|
| Mittwoch | 08:15 - 10:00 Uhr | 10:30 - 12:15 Uhr | 13:30 - 14:45 Uhr | 15:15 - 17:00 Uhr |
| Samstag | 08:30 - 10:00 Uhr | 10:30 - 12:15 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr | – |
| Sonntag | 08:30 - 10:00 Uhr | 10:30 - 12:15 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr | – |
Abteilung Groß Hesepe – Kirschenstraße
Besuchszeiten
| Tag | 1. Besuchszeit | 2. Besuchszeit | 3. Besuchszeit |
|---|---|---|---|
| Dienstag | – | – | 13:45 - 15:15 Uhr |
| Mittwoch | – | – | 15:30 - 17:00 Uhr |
| Samstag | – | 11:15 - 12:45 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr |
| Sonntag | 08:45 - 10:15 Uhr | 11:15 - 12:45 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr |
Weitere Informationen zur Besuchsregelung in der Abteilung Groß Hesepe
Abteilung Osnabrück – Kollegienwall
Die Abteilung Osnabrück befindet sich derzeit im Aufbau. Weitere Informationen zu den Besuchsmöglichkeiten werden bereitgestellt, sobald entsprechende Regelungen feststehen.
Abteilung Damaschke – Offener Vollzug
Besuchszeiten
Besuche sind samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen von 13:00 - 16:00 Uhr möglich. Bitte bringen Sie zum Besuch ein gültiges amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisedokument) mit. Im Bereich der Pforte findet eine Kontrolle der mitgebrachten Gegenstände statt.
Mitbringen von Gegenständen im Offenen Vollzug
Folgende Gegenstände können grundsätzlich zum Besuch mitgebracht werden:
- Obst
- Tabakwaren
- Kaffee und Tee
- Gebäck
- Süßigkeiten ohne Alkohol
- Hygieneartikel ohne Treibgas
Bitte beachten Sie:
- Alle mitgebrachten Artikel müssen ungeöffnet und originalverpackt sein. Dies gilt nicht für Obst.
- Der Gesamtwert der mitgebrachten Gegenstände darf 30 Euro pro Besuch nicht überschreiten.
- Gegenstände, die diesen Wert übersteigen, müssen von den Besucherinnen und Besuchern wieder mitgenommen werden.
- Ein Wäschetausch ist grundsätzlich möglich.
Vor Ort stehen Getränkeautomaten sowie ein Wasserspender zur Verfügung. Darüber hinaus können Tabak- und Süßwaren erworben werden.
Für Kinder steht im Außenbereich ein Naturerlebnisraum zur Verfügung.
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