Besuch für Inhaftierte

Wir fördern die Kontakte der Inhaftierten zu ihren Angehörigen und Freunden.


Artikelbild   Bildrechte: JVA Lingen | ÖA| AS

Besuchszeiten und Besuchsregelungen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Besuchszeiten und Besuchsregelungen in der Hauptanstalt Lingen sowie in den Abteilungen Groß Hesepe, Osnabrück und Damaschke.

Bitte beachten Sie: Telefonisch können keine Auskünfte über Inhaftierte erteilt und keine Besuchstermine vereinbart werden. Eine Besuchsgenehmigung wird grundsätzlich auf Antrag der inhaftierten Person erteilt.

Bitte bringen Sie zum Besuch ein gültiges amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisedokument) mit.

Besuche von Untersuchungsgefangenen

Für Besuche von Untersuchungsgefangenen ist grundsätzlich eine gültige Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts erforderlich. Diese ist von den Besuchern am Besuchstag der jeweiligen Pforte vorzulegen.

Die jeweiligen Besuchszeiten und weiteren Regelungen finden Sie bei den entsprechenden Standorten und Abteilungen.

Besuchshäufigkeit und Besuchsdauer

Inhaftierte können einmal wöchentlich Besuch empfangen. Die monatliche Mindestbesuchszeit beträgt zwei Stunden.

Zulassung zum Besuch

Grundsätzlich werden nur die Personen zum Besuch zugelassen, die in der jeweiligen Besuchserlaubnis aufgeführt sind. Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Pro Besuch können bis zu vier Personen einschließlich Kindern zugelassen werden.

Durchsuchung

Der Besuch kann von einer Durchsuchung des Besuchers abhängig gemacht werden.

Mitbringen von Gegenständen

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der JVA dürfen grundsätzlich keine Gegenstände für Inhaftierte in die Anstalt eingebracht werden. Alle mitgeführten Gegenstände, insbesondere Uhren, Schmuck, Mobiltelefone, Jacken, Taschen und ähnliche Gegenstände, sind vor dem Betreten des Besuchsraumes in den dafür vorgesehenen Schließfächern an der Pforte zu hinterlegen.

Mobiltelefone dürfen nicht mit in die Anstalt gebracht werden.

Wäschetausch

Die Annahme von Wäsche erfolgt grundsätzlich nur im Tausch und in gleichem Umfang.

Besuchertüte

Besucherinnen und Besucher können für den Inhaftierten bis zu viermal pro Kalendermonat für jeweils 7 Euro eine Besuchertüte erwerben. Bitte denken Sie daran, ausreichend Wechselgeld bzw. Kleingeld mitzubringen, da wir keine Möglichkeit haben, Geld zu wechseln. Vielen Dank!

Erwerb von Waren beim Besuch

Für den Kauf von angebotenen Getränken und Snacks am Automaten dürfen Besucherinnen und Besucher bis zu 3 Euro Kleingeld pro Person und Inhaftiertem mit in den Besucherraum nehmen. Die gekauften Waren dürfen während des Besuchs verzehrt werden. Bitte denken Sie daran, ausreichend Wechselgeld bzw. Kleingeld mitzubringen, da wir keine Möglichkeit haben, Geld zu wechseln. Vielen Dank!

Übergabe und Mitnahme von Gegenständen und Waren

Dem Inhaftierten dürfen während des Besuchs keine Gegenstände oder Waren direkt übergeben werden. Angebrochene oder zum Verzehr gekaufte Waren müssen nach dem Besuch von den Besucherinnen und Besuchern wieder mitgenommen oder entsorgt werden. Inhaftierte dürfen Verzehrwaren nicht in die Vollzugsbereiche mitnehmen.

Besuchsablauf

Die Besuche finden im Nichtraucherbereich des Besuchsraumes statt. Vor Ort stehen Getränkeautomaten zur Verfügung. Darüber hinaus können Tabak- und Süßwaren erworben werden

Rauchverbot

In den Besuchsbereichen besteht ein absolutes Rauchverbot. .

Verstöße gegen die Besuchsregelungen

Bei Verstößen gegen die Besuchsregelungen kann der Besuch vorzeitig beendet werden. Den Anweisungen der Bediensteten ist Folge zu leisten. Verstöße können nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Die inhaftierte Person ist dafür verantwortlich, ihre Angehörigen und Besucherinnen und Besucher rechtzeitig über die geltenden Besuchsregelungen zu informieren.



Hauptanstalt Lingen – Kaiserstraße

Besuchszeiten

Tag 1. Besuchszeit 2. Besuchszeit 3. Besuchszeit 4. Besuchszeit
Mittwoch 08:15 - 10:00 Uhr 10:30 - 12:15 Uhr 13:30 - 14:45 Uhr 15:15 - 17:00 Uhr
Samstag 08:30 - 10:00 Uhr 10:30 - 12:15 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr –
Sonntag 08:30 - 10:00 Uhr 10:30 - 12:15 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr –

Abteilung Groß Hesepe – Kirschenstraße

Besuchszeiten

Tag 1. Besuchszeit 2. Besuchszeit 3. Besuchszeit
Dienstag – – 13:45 - 15:15 Uhr
Mittwoch – – 15:30 - 17:00 Uhr
Samstag – 11:15 - 12:45 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr
Sonntag 08:45 - 10:15 Uhr 11:15 - 12:45 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr


Weitere Informationen zur Besuchsregelung in der Abteilung Groß Hesepe

Abteilung Osnabrück – Kollegienwall

Die Abteilung Osnabrück befindet sich derzeit im Aufbau. Weitere Informationen zu den Besuchsmöglichkeiten werden bereitgestellt, sobald entsprechende Regelungen feststehen.


Abteilung Damaschke – Offener Vollzug

Besuchszeiten

Besuche sind samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen von 13:00 - 16:00 Uhr möglich. Bitte bringen Sie zum Besuch ein gültiges amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisedokument) mit. Im Bereich der Pforte findet eine Kontrolle der mitgebrachten Gegenstände statt.

Mitbringen von Gegenständen im Offenen Vollzug

Folgende Gegenstände können grundsätzlich zum Besuch mitgebracht werden:

  • Obst
  • Tabakwaren
  • Kaffee und Tee
  • Gebäck
  • Süßigkeiten ohne Alkohol
  • Hygieneartikel ohne Treibgas

Bitte beachten Sie:

  • Alle mitgebrachten Artikel müssen ungeöffnet und originalverpackt sein. Dies gilt nicht für Obst.
  • Der Gesamtwert der mitgebrachten Gegenstände darf 30 Euro pro Besuch nicht überschreiten.
  • Gegenstände, die diesen Wert übersteigen, müssen von den Besucherinnen und Besuchern wieder mitgenommen werden.
  • Ein Wäschetausch ist grundsätzlich möglich.

Vor Ort stehen Getränkeautomaten sowie ein Wasserspender zur Verfügung. Darüber hinaus können Tabak- und Süßwaren erworben werden.

Für Kinder steht im Außenbereich ein Naturerlebnisraum zur Verfügung.





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