Verteidigerbesuche in der Untersuchungshaft

Artikelbild   Bildrechte: JVA Lingen | ÖA| AS

Für Besuche bei Personen in Untersuchungshaft gelten besondere Regelungen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bereits als Verteidiger bestellt oder bevollmächtigt sind, können im Rahmen der geltenden Vorschriften zum Verteidigerbesuch zugelassen werden.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die noch nicht als Verteidiger bestellt oder bevollmächtigt sind, benötigen für einen Besuch eine vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft ausgestellte Einzel- oder Dauerbesuchserlaubnis. Dies gilt auch für Besuche, die der Anbahnung eines Mandats dienen.

Die erforderliche Besuchserlaubnis ist beim Besuch vorzulegen.

Dolmetscherinnen, Dolmetscher und Übersetzerinnen und Übersetzer

Bei Anwalts- und Verteidigerbesuchen dürfen ausschließlich vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer eingesetzt werden.

Die Vereidigung muss entweder durch einen entsprechenden Eintrag in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank nachgewiesen werden:

www.justiz-dolmetscher.de

Alternativ ist ein amtlicher Nachweis über die Vereidigung beim Besuch vorzulegen.

Bedienstete oder Mitgefangene dürfen nicht als Dolmetscherinnen, Dolmetscher oder Übersetzerinnen bzw. Übersetzer eingesetzt werden.

Kontaktdaten & Anschrift

Justizvollzugsanstalt Lingen

Kaiserstraße 5

49809 Lingen

  • Anmeldung Hauptanstalt Lingen: 0591 9161 204
  • Anmeldung Abteilung Groß-Hesepe: 0591 9161 567

Terminvereinbarung & Besuchszeiten

Besuchstermine für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich.

Da unsere Raumkapazitäten begrenzt sind, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. So können unnötige Wartezeiten vermieden und sichergestellt werden, dass der Besuch stattfinden kann.

Spätestens um 19:00 Uhr ist die Anstalt zu verlassen.

Bitte beachten Sie: Eine telefonische Anmeldung ist nur während der jeweiligen Besuchszeiten möglich.

Übersicht der Besuchszeiten

Zeiten Montag bis Freitag Samstag und Sonntag
00:00 – 07:30 Uhr Kein Einlass Kein Einlass
07:30 – 08:30 Uhr Gute Besuchsmöglichkeiten Kein Einlass
08:30 – 11:30 Uhr Gute Besuchsmöglichkeiten Gute Besuchsmöglichkeiten
11:30 – 13:30 Uhr Wartezeiten sind möglich Wartezeiten sind möglich
13:30 – 18:30 Uhr Gute Besuchsmöglichkeiten Gute Besuchsmöglichkeiten
18:30 – 24:00 Uhr Kein Einlass Kein Einlass

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