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Die Abteilung Damaschke

Die Abteilung Damaschke ist eine Abteilung des offenen Vollzuges, zuständig für Männer. Sie wurde 1965 am östlichen Stadtrand von Lingen auf einem Areal von 90.000 qm mit großzügigen Grundflächen erbaut. Ursprünglich als JVA Lingen-Ost für die Unterbringung von Verkehrsstraftätern gebaut, hat die Abteilung im Volksmund den Namen "Lenkradsruh" erhalten. "Trink vorm Autofahren Wasser oder Most, sonst bist du bald in Lingen Ost."
Es gibt 230 Haftplätze
Die Abteilung Damaschke verfügt über vier zweigeschossige Vollzugshäuser mit jeweils vier Wohngruppen und einem fünften Vollzugshaus mit Aufnahme- und Transportabteilung. In den Vollzugshäusern I und II befinden sich jeweils Einzelhaftplätze und Gemeinschaftshaftplätze in Doppelzimmern. Die Vollzugshäuser 3 und 4 verfügen über jeweils 26 Einzelhafträume und 48 Gemeinschaftshafträume in Zweipersonenzimmern. Die Häuser werden nachts verschlossen. Die sanitären Anlagen werden gemeinschaftlich genutzt.
Im Vollzugshaus V ist die Aufnahmeabteilung untergebracht. Da hier die Eignungsfeststellung für den offenen Vollzug erfolgt, ist das Haus mit Sicherheitsvorkehrungen gegen Entweichung ausgestattet.

Aufnahmeabteilung im offenen Vollzug
Für jeden Gefangenen beginnt in der gesicherten Aufnahmeabteilung der Vollzug der Freiheitsstrafe. Die Inhaftierten stellen sich entweder selbst, werden von der Polizei oder von anderen Justizvollzugsanstalten zugeführt.
Das Aufnahmeverfahren umfasst ein Zugangsgespräch, die Datenerfassung durch die Geschäftsstelle, die ärztliche Untersuchung und eine Behandlungsuntersuchung durch einen Psychologen.
Hier wird unter Berücksichtigung von Sozialisation, Persönlichkeit, Suchtgefährdung, strafrechtlicher Auffälligkeiten und sozialem Umfeld über die Eignung für den offenen Vollzug entschieden.
Wenn nach dem Ergebnis des Aufnahmeverfahrens festgestellt wird, dass der Gefangene den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges nicht genügt oder zu befürchten ist, dass er sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entzieht (Fluchtgefahr) oder die Möglichkeiten des offenen Vollzuges zu Straftaten missbraucht, wird der Gefangene unverzüglich in die zuständige Justizvollzugsanstalt des geschlossenen Vollzuges verlegt.

Lockerungen und Urlaub
Nach dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz sind Lockerungen (z.B.: Ausgang für eine bestimmte Tageszeit) und Urlaub bis zu 21 Tagen im Jahr wichtige Behandlungsmaßnahmen für die Aufrechterhaltung der sozialen Beziehungen und für die Eingliederung nach der Entlassung.
Dazu hat das OLG Frankfurt – 3 Ws 241/85 festgestellt: " Als Behandlungsmaßnahme stellt der Urlaub keine Vergünstigung dar, die von einem besonderen, nicht zu beanstandenden oder hausordnungsgemäßen Verhalten im Vollzug abhängig ist und gewissermaßen als Belohnung gewährt wird. Der Urlaub dient vielmehr der Aufrechterhaltung und Festigung der sozialen Kontakte, der Bewährung in der Freiheit und nicht zuletzt der Kompensation von schädlichen Einflüssen im Vollzug."
Die Gefangenen des offenen Vollzuges können, nachdem die Eignung für Lockerungen und Urlaub festgestellt wurde, die Anstalt für eine festgelegte Tageszeit verlassen, um eine Arbeitsstelle aufzusuchen, die Schule oder Ausbildungsstelle zu besuchen, eine ambulante Therapie durchzuführen oder um an Veranstaltungen teilzunehmen. Die Selbstverantwortung des Gefangenen spielt bei der Gestaltung des Urlaubs oder der Ausgänge eine wichtige Rolle. Die Gefangenen sollen lernen, die allgemein oder im Einzelfall festgesetzten Regeln (z. B.: Alkoholverbot, Meldung bei der Polizei, Einhaltung der festgesetzten Zeiten) zu beachten. Fehlverhalten wird sorgfältig aufgearbeitet und kann zur Ablösung aus dem offenen Vollzug führen.

Zuständigkeit im offenen Vollzug
Der offene Vollzug ist für viele straffällig gewordene Menschen die letzte Warnung und gleichzeitig auch Chance, ihrem Leben eine positive Wende zu geben. Er bietet den Gefangenen mit nicht verfestigter krimineller Energie gute Möglichkeiten, Defizite aufzuarbeiten und setzt schwerpunktmäßig auf die Selbstverantwortung der Gefangenen.
In einem landesweiten Vollstreckungsplan ist festgelegt, welche Verurteilte in den offenen Vollzug dieser Abteilung geladen werden. Wir sind hier zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu 4 Jahren, sofern sich die Verurteilten vor der Haft auf freiem Fuß befunden haben, sowie für Ersatzfreiheitsstrafen aus festgelegten Amtsgerichtsbezirken. Es befinden sich hier Gefangene aus ganz Niedersachsen. Etwa 1/4 der Gefangenen verbüßen Ersatzfreiheitsstrafen (Geldstrafen).
In einem Aufnahmeverfahren wird über die Eignung für den offenen Vollzug entschieden. Bei den hier einsitzenden Männern ist davon auszugehen, dass sie kein Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstellen. Bei auftretenden Sicherheitsrisiken werden die Gefangenen in den geschlossenen Vollzug verlegt.

Vollzugsplanung
Nach einer Beobachtungsphase erstellt die Vollzugsabteilungsleitung mit jedem Gefangenen einen Vollzugsplan. Die Vollzugsplanung enthält Aussagen zur Unterbringung, zum Arbeitseinsatz bzw. zur beruflichen Aus- und Fortbildung, zur schulischen Weiterbildung, zur besonderen Hilfe während des Vollzuges (zum Beispiel therapeutische Gespräche, Selbsthilfegruppen, Gesprächsgruppen für Alkohol- und Drogenabhängige, Maßnahmen der Schuldenregulierung) und zu Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung. Des Weiteren wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Gefangene Lockerungen und Urlaub erhalten kann.
Vollzugspläne von Inhaftierten, die wegen Gewaltdelikten oder wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt sind, werden in einer Vollzugskonferenz mit dem Vollzugsleiter, Sicherheitsdienstleiter, Psychologen und der zuständigen Abteilungsleitung vorbereitet und mit dem betreffenden Gefangenen besprochen. Alle Vollzugspläne werden in regelmäßigen Abständen, spätestens alle 6 Monate, fortgeschrieben.

Anforderungen und Chancen im offenen Vollzug
Wir erwarten im Besonderen von den Gefangenen:

  • ein hohes Maß an Selbstverantwortung
  • Einhaltung der Hausordnung
  • Nachkommen der Arbeitspflicht
  • Drogen- und Alkoholabstinenz
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Einordnung
  • Selbstdisziplin
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Gemeinschaftsfähigkeit und Zuverlässigkeit
  • Zurechtkommen mit dem Wechselspiel zwischen Haft und Freiheit

Wir ermöglichen den Gefangenen:

  • die besonderen Möglichkeiten der Angleichung an die allgemeinen Lebensverhältnisse im offenen Vollzug zu nutzen
  • die Aufrechterhaltung der sozialen Bindungen von Anfang an
  • den Kontakt zum normalen Leben durch Außenarbeit und weitere Lockerungen
  • ein Trainingsfeld für die Bewährung in der Freiheit
  • einer Beschäftigung nachzugehen wie freie Arbeitnehmer
  • eine hohe Selbständigkeit
  • Eigenverantwortung
  • eine individuelle Entlassungsvorbereitung mit gleitendem Übergang in die Freiheit

Bilder aus der Abteilung Damaschke

Außenansicht der Pforte der Abteilung Lingen-Damaschke (Zum Artikel über Lingen Damaschke). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Pforte der Abteilung Lingen-Damaschke
Innenansicht der Pforte mit Blick auf das Verwaltungsgebäude der Abteilung Lingen-Damaschke (Zum Artikel über Lingen Damaschke). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Innenansicht der Pforte mit Blick auf das Verwaltungsgebäude
Außenansicht des Aufnahmehauses der Abteilung Lingen-Damaschke (Zum Artikel über Lingen Damaschke). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Außenansicht des Aufnahmehauses
Außenansicht der Kirche in der Abteilung Lingen-Damaschke (Zum Artikel über Lingen Damaschke). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Außenansicht der Kirche
Außenansicht des Vollzugshauses 4 der Abteilung Lingen-Damaschke (Zum Artikel über Lingen Damaschke). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Außenansicht des Vollzugshauses 4
Foto des Weges zum Kunstbereich, verziert mit bearbeiteten Sandsteinen und auf Holzbrettern geschriebenen Lebensweisheiten (Zum Artikel über die Abteilung Lingen-Damaschke). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Foto des Weges zum Kunstbereich
Außenansicht des Kreativhauses der pädagogischen Abteilung (Zum Artikel über Lingen Damaschke). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Das Kreativhaus
Foto eines Kunstbrunnen (Zum Artikel über die Abteilung Lingen-Damaschke). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Kunstbrunnen
Foto eines Naturgartens mit Weg zum Vollzugshaus (Zum Artikel über die Abteilung Lingen-Damaschke). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Foto eines Naturgartens mit Weg zum Vollzugshaus
Luftbildaufnahme der Abteilung Damaschke (Zum Artikel über die Abteilung Lingen-Damaschke)   Bildrechte: JVA Lingen

Luftbild der Abteilung Damaschke

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
18.06.2019

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