Die Abteilung Damaschke
Abteilung Damaschke – Offener Vollzug
Verantwortung übernehmen. Perspektiven entwickeln. Zurück ins Leben.
Die Abteilung Damaschke der JVA Lingen ist eine Einrichtung des offenen Vollzuges für erwachsene Männer. Sie bietet rund 230 Haftplätze und schafft besondere Rahmenbedingungen, um die Inhaftierten schrittweise auf ein eigenverantwortliches Leben nach der Entlassung vorzubereiten.
Der offene Vollzug verbindet die notwendige Sicherheit mit möglichst weitgehender Orientierung an den allgemeinen Lebensverhältnissen. Dabei stehen Eigenverantwortung, soziale Integration, Arbeit und Beschäftigung sowie die Vorbereitung auf die Entlassung im Mittelpunkt.
Die Abteilung Damaschke befindet sich am östlichen Stadtrand von Lingen auf einem rund 90.000 Quadratmeter großen Gelände. Die Anlage wurde 1965 errichtet und war ursprünglich als „JVA Lingen-Ost“ für den Vollzug von Freiheitsstrafen insbesondere im Zusammenhang mit Verkehrsstraftaten vorgesehen. Der frühere Name „Lingen-Ost“ ist bis heute vielen Menschen in der Region bekannt.
Wohnen im offenen Vollzug
Die Abteilung Damaschke verfügt über fünf Vollzugshäuser. Vier zweigeschossige Vollzugshäuser sind jeweils in mehrere Wohngruppen gegliedert. Im fünften Vollzugshaus befinden sich die Aufnahme- und Transportabteilung.
In den Vollzugshäusern I und II stehen sowohl Einzelhaftplätze als auch Gemeinschaftshaftplätze in Doppelzimmern zur Verfügung. Die Vollzugshäuser III und IV verfügen jeweils über 26 Einzelhafträume und 48 Gemeinschaftshafträume in Zweipersonenzimmern.
Die Vollzugshäuser werden während der Nacht verschlossen. Die sanitären Einrichtungen werden gemeinschaftlich genutzt.
Aufnahme in den offenen Vollzug
Für jeden Gefangenen beginnt der Vollzug in der gesicherten Aufnahmeabteilung. Die Aufnahme kann durch eine Selbststellung, durch die Polizei oder durch eine andere Justizvollzugseinrichtung erfolgen.
Das Aufnahmeverfahren umfasst unter anderem:
- ein persönliches Zugangsgespräch,
- die Erfassung der erforderlichen Daten,
- eine ärztliche Untersuchung,
- eine psychologische Behandlungsuntersuchung sowie
- die umfassende Prüfung der Eignung für den offenen Vollzug.
Bei der Eignungsprüfung werden verschiedene Aspekte berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem die Persönlichkeit und bisherige Lebensentwicklung, mögliche Suchtgefährdungen, strafrechtliche Auffälligkeiten sowie die sozialen und persönlichen Lebensumstände.
Der offene Vollzug setzt ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Selbststeuerungsfähigkeit voraus. Es muss gewährleistet sein, dass der Inhaftierte die besonderen Möglichkeiten des offenen Vollzuges nicht missbraucht und sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe nicht entzieht.
Stellt sich im Aufnahmeverfahren heraus, dass die Voraussetzungen für den offenen Vollzug nicht gegeben sind oder ein entsprechendes Sicherheitsrisiko besteht, erfolgt die Verlegung in eine zuständige Einrichtung des geschlossenen Vollzuges innerhalb der JVA.
Lockerungen und Urlaub
Ein wesentlicher Bestandteil des offenen Vollzuges sind Lockerungen und Urlaub. Sie dienen insbesondere dazu, soziale Beziehungen zu erhalten und zu stärken, Verantwortung außerhalb der Anstalt zu übernehmen und den Übergang in ein Leben ohne Haft schrittweise vorzubereiten.
Nach entsprechender Eignungsfeststellung können Inhaftierte die Anstalt beispielsweise für einen festgelegten Zeitraum verlassen, um
- einer Arbeitsstelle nachzugehen,
- eine Schule oder Ausbildungsstätte zu besuchen,
- eine ambulante Therapie wahrzunehmen,
- wichtige persönliche Angelegenheiten zu regeln oder
- an bestimmten Veranstaltungen teilzunehmen.
Lockerungen und Urlaub sind dabei keine Belohnung für gutes Verhalten, sondern wichtige Bestandteile der Behandlung und der Vorbereitung auf die Entlassung.
Mit den erweiterten Freiheiten steigt zugleich die persönliche Verantwortung. Die Inhaftierten müssen vorgegebene Zeiten und Auflagen einhalten und beispielsweise bestehende Alkohol- und Drogenverbote beachten. Regelverstöße werden konsequent aufgearbeitet und können – je nach Schwere und Umständen – Auswirkungen auf die weitere Unterbringung im offenen Vollzug haben.
Wer kommt in den offenen Vollzug?
Welche Inhaftierten für den offenen Vollzug der Abteilung Damaschke vorgesehen sind, ergibt sich aus dem niedersächsischen Vollstreckungsplan.
Die Abteilung Damaschke ist insbesondere zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren, sofern sich die Inhaftierten vor Haftantritt auf freiem Fuß befanden. Darüber hinaus werden hier Ersatzfreiheitsstrafen aus bestimmten Amtsgerichtsbezirken vollzogen.
Die Inhaftierten kommen aus verschiedenen Regionen Niedersachsens. Rund ein Viertel der Inhaftierten verbüßt eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund einer nicht bezahlten Geldstrafe.
Grundvoraussetzung für die Unterbringung im offenen Vollzug ist die entsprechende Eignung. Bei Veränderungen, die eine weitere Unterbringung im offenen Vollzug nicht mehr zulassen, kann eine Verlegung in den geschlossenen Vollzug erforderlich werden.
Individuelle Vollzugsplanung
Der Vollzug wird individuell auf die jeweilige Lebenssituation und die persönlichen Entwicklungsbedarfe des Inhaftierten ausgerichtet.
Nach einer Beobachtungsphase wird gemeinsam mit dem Inhaftierten ein individueller Vollzugsplan erstellt. Darin werden unter anderem folgende Bereiche berücksichtigt:
- Unterbringung,
- Arbeit und Beschäftigung,
- berufliche Aus- und Fortbildung,
- schulische Weiterbildung,
- soziale und persönliche Unterstützung,
- therapeutische Angebote,
- Suchtberatung und Selbsthilfeangebote,
- Unterstützung bei der Schuldenregulierung,
- Vorbereitung auf die Entlassung sowie
- Voraussetzungen und Umfang möglicher Lockerungen und Urlaubsmaßnahmen.
Bei bestimmten Delikten, insbesondere bei Gewalt- oder Betäubungsmitteldelikten, wird die Vollzugsplanung im Rahmen einer Vollzugskonferenz unter Beteiligung verschiedener Fachdienste und Verantwortlicher beraten.
Der Vollzugsplan wird regelmäßig überprüft und spätestens alle sechs Monate fortgeschrieben. Dadurch können Veränderungen der persönlichen Situation und des individuellen Unterstützungsbedarfs berücksichtigt werden.
Chancen und Verantwortung
Der offene Vollzug bietet besondere Möglichkeiten, den Übergang von der Haft in ein selbstbestimmtes Leben schrittweise zu gestalten.
Von den Inhaftierten erwarten wir insbesondere:
- Eigenverantwortung und Selbstdisziplin
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- die Einhaltung der Hausordnung und bestehender Auflagen
- die Bereitschaft, einer Arbeit oder Beschäftigung nachzugehen
- Drogen- und Alkoholabstinenz
- die Fähigkeit, sich in eine Gemeinschaft einzuordnen
- die Bereitschaft, an notwendigen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten mitzuwirken
- einen verantwortungsvollen Umgang mit den Freiheiten des offenen Vollzuges
Gleichzeitig bietet der offene Vollzug zahlreiche Möglichkeiten:
- Aufrechterhaltung und Stärkung sozialer Kontakte
- Arbeit und Beschäftigung unter möglichst realitätsnahen Bedingungen
- berufliche Aus- und Weiterbildung
- schrittweise Erprobung von Verantwortung außerhalb der Anstalt
- Nutzung geeigneter Lockerungen und Urlaubsmaßnahmen
- Unterstützung bei persönlichen, sozialen und beruflichen Herausforderungen
- gezielte Vorbereitung auf die Entlassung
- einen möglichst nahtlosen Übergang in ein eigenverantwortliches Leben nach der Haft
Unser Ziel: Perspektiven für die Zeit nach der Haft
Der offene Vollzug ist ein wichtiger Bestandteil des modernen Justizvollzuges. Er schafft einen Rahmen, in dem Inhaftierte Verantwortung übernehmen, ihre Selbstständigkeit stärken und sich auf die Anforderungen des Lebens nach der Haft vorbereiten können.
Die Abteilung Damaschke der JVA Lingen verbindet dabei Sicherheit mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung. Ziel ist es, vorhandene Ressourcen zu stärken, individuelle Problemlagen zu bearbeiten und gemeinsam tragfähige Perspektiven für die Zeit nach der Entlassung zu entwickeln.
Denn erfolgreiche Wiedereingliederung beginnt nicht erst am Tag der Entlassung. Sie beginnt während des Vollzuges.
Bilder aus der Abteilung Damaschke
