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Tätigkeitsfelder des Sozialdienstes

Bei der Aufnahme in den Vollzug, während des Vollzuges und zur Entlassung.


a) bei der Aufnahme in den Vollzug

  • Sicherstellung von Habe
  • Kontakt zu Angehörigen herstellen
  • Kontakte zu Behörden herstellen (z. B. Taschengeld für Untersuchungsgefangene beantragen, Bezug von ALG abmelden etc.)
  • Kontakt zu Gläubigern herstellen zur Klärung finanzieller Forderungen
  • an der Vollzugsplanung mitwirken
  • Entlassungsvorbereitung einleiten; mehr...
  • Hilfe zur Wohnungssuche vermitteln (z.B. Kontakt zu Anlaufstellen oder ähnlichen Einrichtungen vermitteln)
  • Einzelgespräche führen

b) während des Vollzuges

  • z.T. wie oben angegeben
  • über Behandlungsangebote in der JVA informieren
  • über Angebote der Sozialtherapie informieren
  • Vollzugslockerungen / Urlaub mit planen
  • Mietkostenübernahme beim Sozialamt beantragen (für FS bis zu 6 Monaten)
  • Schreibhilfe bei Anträgen auf vorz. Entlassung gem. §§ 57 StGB, 456 a StPO, Überstellung ins Heimatland zur weiteren Strafverbüßung
  • Hilfe bei Meldeangelegenheiten, Beschaffung von Papieren
  • Kontakt zu Behörden herstellen bei beabsichtigter Eheschließung, Anerkennung von Vaterschaften etc.
  • Schreibhilfe bei Anträgen auf Kontenklärung (Beantragung von Rente oder bei Scheidung) etc.

c) zur Entlassung

  • z.T. s.o.
  • gezielte Entlassungsvorbereitung (z.B. Begleitung bei Ausgängen)
  • Mietkostenübernahme für künftige Wohnung oder Kostenübernahme für betreutes Wohnen beantragen
  • Hilfe bei der Beschaffung von Papieren - u.a. auch zur Ausweisung / Abschiebung von ausländischen Gefangenen

Die Aufzählung ist beispielhaft, also nicht als abschließend zu betrachten. Sie soll einen Eindruck verschaffen von der Vielzahl der Aufgaben des soz. Dienstes, die sowohl von internen wie externen Fachkräften erledigt werden.

Schmuckgrafik (Zum Artikel über soziale Hilfe) Bildrechte: JVA Lingen

Soziale Hilfe

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