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Langzeitbesuch

Innenansicht eines Langzeitbesuchsraumes (Zum Artikel Besuch für Gefangene) Bildrechte: JVA Lingen

Langzeitbesuche bieten Gefangenen eine Begegnungsmöglichkeit mit ihren Angehörigen oder Freunden, zu denen der Gefangene eine längere als stabil angesehene Beziehung unterhält. Sie dienen der Integration des Gefangenen in sein soziales Umfeld. Die Gefangenen und die Besucher haben die Gelegenheit miteinander unbeaufsichtigt umzugehen.
Langzeitbesuche als besondere Förderung der Außenkontakte sind ein Teil des Behandlungskonzeptes. Die Kontaktaufnahme zu den Besuchern sowie die Vor- und Nachbereitung dieser Besuche mit den Gefangenen können wichtige Erkenntnisse für die weitere Behandlung geben. Die familiären Beziehungen und Kontakte können realistischer eingeschätzt werden und liefern damit ein höheres Maß an Entscheidungssicherheit, insbesondere in Bezug auf die Lockerungseigung. Verantwortlich für die Nachbereitung des Langzeitbesuches sind die Abteilungsleiter und Sozialarbeiter der Vollzugsabteilungen.
Die Eignung der Gefangenen für Besuche im Langzeitbesuchsraum wird im Hinblick auf die Straftat, die Suchtgefährdung und auf Störungen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt überprüft. Mit dem Überprüfungsverfahren für die Eignung eines Gefangenen zum Langzeitbesuch wird auf Antrag des Gefangenen begonnen, sobald dieser sich drei Monate in der JVA Lingen befindet. Das vollzugliche Verhalten des Gefangenen ist bei der Gewährung von Langzeitbesuch einzubeziehen.
Bei Gefangenen, die während der laufenden Inhaftierungszeit Betäubungsmittel konsumiert haben oder bei denen Betäubungsmittel, Rauchutensilien und Zubehör sichergestellt wurden, wird eine besonders gründliche Prüfung vorgenommen. Vor (erneuter) Zulassung zum Langzeitbesuch müssen diese Gefangenen das Urinkontrollprogramm durchlaufen.
Bei Verstößen gegen die Sicherheit und Ordnung während des Langzeitbesuchs (z.B. Bargeld- oder Handyfund) wird die Gewährung von Langzeitbesuchen zunächst widerrufen.
Die Eignung der Besucher wird durch ein persönliches Kontaktgespräch festgestellt. Es werden nur Besucher zum Langzeitbesuch zugelassen, die zulässig sind

Besucher werden dann nicht zugelassen, wenn

  • zu befürchten ist, dass sie einen schädlichen Einfluss auf den Gefangenen ausüben oder seine Eingliederung behindern würden.
  • sie versucht haben, dem Gefangenen oder anderen Personen unerlaubt Gegenstände oder Drogen zu übergeben.

Langzeitbesuch kann in der Regel zweimal pro Monat ( 1 x am Wochenende und 1 x in der Woche) gewährt werden und findet in der Zeit zwischen 08:30 Uhr und 16:00 Uhr statt.

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