Bildrechte: JVA Lingen
Unsere Zuständigkeit
Die Justizvollzugsanstalt Lingen ist für verschiedene Bereiche des Freiheitsentzuges zuständig.
- Untersuchungshaft - Bis zu einer Gerichtsverhandlung mit einer entsprechenden Verurteilung, kann von einem Haftrichter bei Flucht-, Verdunklungs-, (Zeugenbeeinflussung) oder Wiederholungsgefahr eine Untersuchungshaft für den Beschuldigten angeordnet werden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt auch hier immer der Grundsatz der "Unschuldsvermutung". In der JVA Lingen Hauptanstalt, der Abteilung Groß-Hesepe und der Abteilung Osnabrück werden männliche Untersuchungsgefangene ab dem vollendeten 21. Lebensjahr untergebracht, die Straftaten in den Amtsgerichtsbezirken Nordhorn, Lingen und Osnabrück begangen haben.
- Strafhaft - Nach einer rechtskräftigen Verurteilung werden die erwachsenen Strafgefangenen gemäß Vollstreckungsplan in die zuständigen Justizvollzugsanstalten des Landes Niedersachsen verlegt – möglicherweise in die JVA Lingen. Sie ist eine geschlossene Vollzugsanstalt der Sicherheitsstufe III. Es werden zeitliche Freiheitsstrafen nach dem Vollstreckungsplan vollzogen.
- Justizvollzugskrankenhaus - Die JVA Lingen hat das einzige Justizvollzugskrankenhaus (JVK) für die medizinisch-stationäre Versorgung der rund 6.000 Gefangenen in den Ländern Niedersachsen und Bremen. Die räumliche und technische Ausstattung des JVK's entspricht mit einer Belegungskapazität von zurzeit 74 Betten, dem eines Krankenhauses der Grundversorgung: Entsprechende Fachärzte, sowie rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegepersonals und des medizinisch technischen Dienstes ermöglichen eine anspruchsvolle Versorgung der inhaftierten Patienten. Chirurgische Operationsräume und diverse Behandlungsräume sind für die Krankenversorgung und für die zahnärztliche Behandlung nutzbar. Das JVK verfügt über Stationen der Inneren und Allgemeinmedizin, Chirurgischen, Psychiatrischen und der Station für chronisch Kranke sowie für Frauen.
- Sozialtherapie- Gemäß § 104 NJVollzG wird ein Gefangener, der wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 StGB oder wegen eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit oder nach den §§ 250, 251, auch in Verbindung mit den §§ 252 und 255, StGB verurteilt worden ist, in eine sozialtherapeutische Anstalt verlegt, wenn die dortige Behandlung zur Verringerung einer erheblichen Gefährlichkeit des Gefangenen für die Allgemeinheit angezeigt ist. Andere Gefangene können in eine sozialtherapeutische Anstalt verlegt werden, wenn der Einsatz der besonderen therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen der Anstalt zur Erreichung des Vollzugszieles nach § 5 Satz 1 angezeigt ist.
- Nicht einzelne spezielle Hilfsangebote, sondern das Zusammenwirken von Psychotherapie, sozialem Training, Lernen im Alltag (in der Wohngruppe, bei Arbeit und Ausbildung, Sport u.a.) und Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung sollen dazu beitragen, dass die Gefangenen nach ihrer Entlassung in sozialer Verantwortung ohne Begehen von Straftaten leben können.
- Offener Vollzug - Der offene Vollzug ist für viele straffällig gewordene Menschen die letzte Warnung und gleichzeitig auch Chance, ihrem Leben eine positive Wende zu geben. Er bietet den Gefangenen mit nicht verfestigter krimineller Energie gute Möglichkeiten, Defizite aufzuarbeiten und setzt schwerpunktmäßig auf die Selbstverantwortung der Gefangenen. In einem landesweiten Vollstreckungsplan ist festgelegt, welche verurteilten Männer in den offenen Vollzug unserer Abteilung geladen werden. Wir sind zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu 4 Jahren, sofern sich die Verurteilten vor der Haft auf freiem Fuß befunden haben, sowie für Ersatzfreiheitsstrafen aus festgelegten Amtsgerichtsbezirken. Sexualstraftäter treten ihre Strafe grundsätzlich nicht im offenen Vollzug an. Bei den hier einsitzenden Männern ist davon auszugehen, dass sie kein Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstellen. Bei auftretenden Sicherheitsrisiken werden die Gefangenen in den geschlossenen Vollzug verlegt.
"OFFEN" heißt bei uns: |
- Es gibt nur geringe Maßnahmen gegen Entweichung
- Eine ständige und unmittelbare Aufsicht ist nicht vorhanden
- Die Gefangenen können sich innerhalb der Anstalt frei bewegen
- Die Türen der Unterkunftsgebäude bleiben tagsüber unverschlossen
- Die Gefangenen bekommen einen eigenen Schlüssel für ihren Wohnraum
Blick in den Flur