Artikel-Informationen
erstellt am:
31.01.2018
zuletzt aktualisiert am:
24.08.2026
Füllen Sie das Formular vollständig aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es anschließend postalisch an die für Sie zuständige Abteilung. Welche Abteilung zuständig ist, richtet sich danach, in welcher Abteilung die bzw. der Inhaftierte inhaftiert ist.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den unterschriebenen Antrag per E-Mail an uns zurückzusenden.
Wichtig hierbei ist, dass ihre Unterschrift auf dem Dokument vorhanden ist und der Name der bzw. des Inhaftierten leserlich eingetragen ist. Unvollständige bzw. nicht lesbare Anträge können leider nicht bearbeitet werden.
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erstellt am:
31.01.2018
zuletzt aktualisiert am:
24.08.2026