Besuch für Inhaftierte
Wir fördern die Kontakte der Inhaftierten zu ihren Angehörigen und Freunden.
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Die Inhaftierten haben das Recht, regelmäßig Besuch zu empfangen. Diesen müssen sie selbst beantragen. Ferner können Sie Briefe empfangen und versenden. Telefonate sind über das möglich.
Für nähere Informationen schauen Sie bitte unter "Service - Informationen zum Besuch von Inhaftierten".