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Der Anstaltsbeirat

Die Mitglieder des Beirates wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen die Anstaltsleitung durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung.
Die Mitglieder des Beirates können Wünsche, Anregungen und Beanstandungen entgegennehmen. Sie dürfen sich über die Behandlung der Gefangenen, namentlich auch ihrer Unterbringung, Beschäftigung, berufliche Bildung, Verpflegung und ärztliche Versorgung unterrichten sowie die Anstalt und ihre Einrichtungen besichtigen.
Die Mitglieder des Beirates suchen die Gefangenen in ihren Räumen auf. Aussprache und Schriftwechsel werden nicht überwacht.
Der Beirat unterrichtet die Anstaltsleitung regelmäßig über seine Feststellungen und Absichten. Die Anstaltsleitung erteilt dem Beirat auf Anfrage die erforderlichen Auskünfte.

Die Arbeit des Anstaltsbeirates wird durch:

  • Regelmäßige Gespräche mit der Anstaltsleitung, den Bediensteten und den Gefangenen
  • Besichtigungen aller Anstaltsbereiche
  • Gespräche mit dem Personalrat und der Insassenvertretung
  • Informationen über Konzepte und Neuerungen in der Anstalt

unterstützt.

Die Mitglieder des Anstaltsbeirates werden durch den Landkreis vorgeschlagen und vom Justizministerium in Hannover ernannt. Es sind in der Regel Personen, die Erfahrungen aus kommunalpolitischer oder sonstiger Arbeit im öffentlichen Bereich mitbringen.
Die Amtszeit des Beirates dauert 4 Jahre. Eine erneute Ernennung der Mitglieder soll nur einmal erfolgen.
Die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten des Anstaltsbeirates ergeben sich aus den §§ 186 bis 188 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Poststelle

Justizvollzugsanstalt Lingen
Kaiserstraße 5
49809 Lingen

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