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Die Hauptanstalt Lingen

Die Hauptanstalt Lingen

Die Hauptanstalt an der Kaiserstraße in Lingen ist in mehrere Bereiche unterteilt. Neben dem Niedersächsischen Justizvollzugskrankenhaus (Haus V) und einer Sozialtherapeutischen Abteilung (Haus IV), die gesondert beschrieben werden, befinden sich hier die Verwaltung (Haus V) und drei weitere Vollzugshäuser (Häuser I, II und III).

Haus I: In diesem Haus werden bis zu 16 Strafgefangene in zwei Wohngruppen untergebracht. Innerhalb der beiden Wohngruppen können sich die Gefangenen auch während des Nachteinschlusses frei bewegen, da sie einen eigenen Haftraumschlüssel in Besitz haben. Hier sollen Gefangene untergebracht werden, die in den Funktionsbereichen der Anstalt (Austeilküche, Kammer, Hof, Baukolonne, Bäckerei, pp.) zur Arbeit eingesetzt sind. Des Weiteren müssen die Gefangenen "wohngruppenfähig" sein. Die Gefangenen können die im Vergleich zu den übrigen Vollzugseinheiten großzügig vorhandenen Gemeinschaftsräume nutzen (Fernsehraum mit Gemeinschaftsküche, Waschmaschine, Dusche und Wohnflur). Der Tagesablauf soll durch eine klare Einteilung in Arbeitszeit, Freizeit und Ruhezeit geprägt sein. Das Gemeinschaftsverhalten soll gefördert werden.

Haus II, Aufnahmeabteilung: Das Haus II hat 24 Gemeinschaftshaftplätze und 1 Einzelhaftplatz. Die Hafträume sind mit einer Schließanlage ausgestattet, die es dem Gefangenen erlaubt, tagsüber selbst auf- oder abzuschließen. Untergebracht werden hier Zugänge, wie Selbststeller oder andere rechtskräftig verurteilte Gefangene, die im Vollzug aufgenommen werden. Das Aufnahmeverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes. Die Verteilung der Gefangenen erfolgt durch die Aufnahmeabteilung in Abstimmung mit dem Sicherheitsdienstleiter nach unserem Differenzierungskonzept. In diesem Bereich untergebrachte Gef. dürfen zu festgelegten Zeiten einen Fernsehraum mit Gemeinschaftsküche und einen Wohnflur nutzen.

 

Foto des Freistundenbereiches Haus 1 (Zum Artikel über die Hauptanstalt). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Freistundenhof Haus 1 - Strafhaft im Wohngruppenvollzug
Foto, auf dem das Vollzugshaus 3 mit dem Freistundenhof Haus 2 zu sehen ist (Zum Artikel über die Hauptanstalt). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Vollzugshaus 3; Freistundenhof Haus 2
Foto, auf dem der Freistundenhof Haus 2 aus der Vogelperspektive zu sehen ist (Zum Artikel über die Hauptanstalt). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Freistundenhof Haus 2
Foto, auf dem der Freistundenhof Haus 3 aus der Vogelperspektive zu sehen ist (Zum Artikel über die Hauptanstalt). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Freistundenhof Haus 3
Foto, auf dem der Freistundenhof Haus 4 zu sehen ist (Zum Artikel über die Hauptanstalt). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Freistundenhof Haus 4
Foto, auf dem der Freistundenhof Haus 4 zu sehen ist (Zum Artikel über die Hauptanstalt). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Freistundenhof Haus 4 / Sozialtherapie
Foto des Verwaltungsgebäudes mit Blick auf die Langliege- und Frauenstation des niedersächsischen Justizvollzugskrankenhauses (Zum Artikel über die Hauptanstalt). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Verwaltungsgebäude mit Blick auf die "Langliege- und Frauenstation des JVK"
Außenfoto des Einganges zur Kirche mit vorgelagertem Brunnen (Zum Artikel über die Hauptanstalt). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Eingang zur Kirche
Foto, dass einen Blick auf die von Gefangenen bemalte Außenmauer zur Bahnseite zeigt (Zum Artikel über die Hauptanstalt). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Blick auf die Mauer zur Bahnseite
Foto eines Werkbereiches, dass mehrere Arbeitsplätze zeigt, an denen für Unternehmen Sortier- und Verpackungsarbeiten durchgeführt werden (Zum Artikel über die Hauptanstalt). Suchsymbol Lupe   Bildrechte: JVA Lingen
Arbeitsplatz eines Gefangenen
Foto einer Luftbildaufnahme der Hauptanstalt (Zum Artikel über die Hauptanstalt) Bildrechte: JVA Lingen

Luftbild der Hauptanstalt

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.09.2009
zuletzt aktualisiert am:
22.02.2023

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