Die Hauptanstalt Lingen

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Die Hauptanstalt der JVA Lingen

Die Hauptanstalt der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lingen befindet sich an der Kaiserstraße in Lingen. Sie gliedert sich in verschiedene Bereiche und Vollzugshäuser.

Neben dem Niedersächsischen Justizvollzugskrankenhaus und der Sozialtherapeutischen Abteilung, die jeweils gesondert vorgestellt werden, befinden sich auf dem Gelände auch Bereiche der Verwaltung sowie die drei Vollzugshäuser I, II und III.

Haus 1 – Wohngruppenvollzug

In Haus 1 können bis zu 16 Strafgefangene in zwei Wohngruppen untergebracht werden. Die Wohngruppen sind so gestaltet, dass sich die dort untergebrachten Gefangenen auch während des Nachteinschlusses innerhalb der Wohngruppe frei bewegen können. Hierzu verfügen sie über einen eigenen Haftraumschlüssel.

Voraussetzung für die Unterbringung in diesem Bereich ist unter anderem die entsprechende Wohngruppenfähigkeit.

Den Gefangenen stehen großzügig gestaltete Gemeinschaftsbereiche zur Verfügung. Dazu gehören ein Fernsehraum mit Gemeinschaftsküche, Waschmaschine und Dusche sowie ein gemeinsamer Wohnbereich.

Der Tagesablauf ist klar strukturiert und umfasst Arbeits-, Freizeit- und Ruhezeiten. Durch die Gestaltung des Wohngruppenvollzugs wird insbesondere das soziale Miteinander und ein verantwortungsbewusstes Gemeinschaftsverhalten gefördert.

Haus 2 – Aufnahmeabteilung

Haus 2 ist die Aufnahmeabteilung der Hauptanstalt. Hier stehen insgesamt 24 Gemeinschaftshaftplätze sowie ein Einzelhaftplatz zur Verfügung.

In der Aufnahmeabteilung werden insbesondere neu aufgenommene Gefangene untergebracht. Hierzu gehören beispielsweise Selbststeller sowie rechtskräftig verurteilte Personen, die neu in den Justizvollzug aufgenommen werden.

Das Aufnahmeverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG). Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens werden unter anderem die persönlichen Verhältnisse und die individuellen Bedürfnisse der Gefangenen erfasst. Auf dieser Grundlage erfolgt die weitere Zuordnung zu einem geeigneten Vollzugsbereich.

Die Verteilung der Gefangenen erfolgt durch die Aufnahmeabteilung in Abstimmung mit dem Sicherheitsdienstleiter.

In Haus 2 untergebrachten Gefangenen stehen zu festgelegten Zeiten gemeinschaftlich nutzbare Bereiche zur Verfügung wie eine Gemeinschaftsküche.

Haus 3 – Vollzugs- und Untersuchungshaftabteilungen

Haus 3 umfasst insgesamt vier Stationen und verschiedene spezialisierte Vollzugsbereiche. Dazu gehören Bereiche für den Normalvollzug, die Untersuchungshaft sowie Räume für die Durchführung besonderer Sicherungsmaßnahmen.

Haus 3 -Station 1 – Besondere Sicherungsmaßnahmen

Im Anbau der Station 1 befinden sich drei kameraüberwachte Hafträume sowie ein besonders gesicherter Haftraum.

In diesem Bereich können besondere Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese kommen zum Einsatz, wenn aufgrund des Verhaltens oder des seelischen Zustands einer oder eines Gefangenen eine erhöhte Gefahr von Flucht, Gewalttätigkeiten, Selbsttötung oder Selbstverletzung besteht und die Maßnahme zur Abwendung dieser Gefahr unerlässlich ist.

Zu den gesetzlich zulässigen besonderen Sicherungsmaßnahmen gehören unter anderem der Entzug oder die Beschränkung bestimmter Gegenstände oder Aufenthaltsmöglichkeiten, die Beobachtung – auch mit technischen Hilfsmitteln –, die Absonderung von anderen Gefangenen, die Beschränkung des Aufenthalts im Freien, die Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Fesselung.

Die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen besonderer Sicherungsmaßnahmen sind in § 81 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) geregelt.

Haus 3 - Station 2 – Strafhaftabteilung

Auf Station 2 können im Normalvollzug bis zu 20 Gefangene untergebracht werden. Hier werden insbesondere Gefangene eingesetzt, die in verschiedenen Funktionsbereichen der JVA Lingen arbeiten. Dazu gehören beispielsweise die Austeilküche, die Kammer, der Hof oder die Baukolonne.

Die Hafträume sind zu Aufschlusszeiten geöffnet. Die konkreten Aufschlusszeiten werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation festgelegt.

Der Tagesablauf ist durch eine klare Struktur aus Arbeits-, Freizeit- und Ruhezeiten geprägt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung des Gemeinschaftsverhaltens und eines verantwortungsbewussten Miteinanders.

Haus 3 - Station 3 – Untersuchungshaftabteilung

Auf Station 3 ist ein Teil der Untersuchungshaftabteilungen der JVA Lingen untergebracht. Zusammen mit dem dazugehörigen Anbau stehen hier insgesamt 31 Haftplätze zur Verfügung.

In der Untersuchungshaft werden Personen aufgenommen, gegen die Untersuchungshaft beispielsweise aufgrund von Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr angeordnet wurde. Auch die sogenannte Ungehorsamshaft, etwa wegen des Nichterscheinens zu einem Termin, kann zu einer Aufnahme führen.

Bei der Unterbringung von Neuzugängen werden der individuelle Betreuungs- und Unterstützungsbedarf sowie die jeweilige Situation berücksichtigt. Bei besonderen Verhaltensauffälligkeiten kann beispielsweise eine Unterbringung in der Nähe des Stationsbüros erfolgen.

Zu festgelegten Aufschlusszeiten können die Gefangenen die Gemeinschaftsküche nutzen und Tischtennis spielen.

Der Stationsdienst steht den Gefangenen als Ansprechpartner für ihre Anliegen zur Verfügung.

Haus 3 - Station 4 – Untersuchungshaftabteilung

Auch auf Station 4 ist eine Untersuchungshaftabteilung untergebracht. Hier stehen bis zu 22 Haftplätze für Untersuchungshaftgefangene zur Verfügung.

Die Unterbringung und Betreuung erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Station 3. Auch hier werden die individuellen Bedürfnisse und der jeweilige Betreuungsbedarf bei der Unterbringung berücksichtigt.

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