Besuch

Besuch Bildrechte: JVA Lingen | ÖA| AS | Canva Pro

Besuch für Inhaftierte

Wir fördern die Kontakte der Inhaftierten zu ihren Angehörigen und Freunden. Die Inhaftierten haben das Recht, regelmäßig Besuch zu empfangen, welchen Sie von sich aus beantragen müssen. Ferner können Sie Briefe empfangen sowie versenden, wie auch Telefonate über das Telio Telefonsystem führen. mehr

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Besuch von Kindern und Jugendlichen für Inhaftierte

Du möchtest deine Mutter oder deinen Vater in der JVA Lingen besuchen? Ab 14 Jahren ist ein Besuch möglich. Bis einschließlich 17 Jahre musst du von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Der Elternteil, den du besuchen möchtest, beantragt den Besuch bei der JVA. mehr

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Langzeitbesuch für Inhaftierte

Langzeitbesuche bieten Gefangenen eine Begegnungsmöglichkeit mit ihren Angehörigen oder Freunden, zu denen der Gefangene eine längere als stabil angesehene Beziehung unterhält. Sie dienen der Integration des Gefangenen in sein soziales Umfeld. mehr

Artikelbild Videotelefonie mit Inhaftierten Bildrechte: JVA Lingen | ÖA| AS | Canva Pro

Videotelefonie mit Inhaftierten

Die Videotelefonie mit Inhaftierten ermöglicht Angehörigen und nahestehenden Personen, auch aus der Ferne mit ihnen zu sprechen und sich zu sehen. Sie wird wie ein persönlicher Besuch gewertet. Bitte beachten Sie die geltenden Voraussetzungen und Besuchsregelungen. mehr

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Verteidigerbesuche in der Untersuchungshaft

Für Verteidigerbesuche in der Untersuchungshaft gelten besondere Voraussetzungen. Rechtsanwälte benötigen gegebenenfalls eine Besuchserlaubnis. Eingesetzte Dolmetscherinnen und Dolmetscher müssen vereidigt sein und einen entsprechenden Nachweis vorlegen. mehr

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Besuch und Besuchszeiten für Anwälte, Anlaufstellen, Polizei sowie weitere Behörden

Besuche für Anwälte, Anlaufstellen, Polizei und weitere Behörden sind nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Aufgrund begrenzter Raumkapazitäten empfehlen wir eine rechtzeitige Terminvereinbarung. Die Kontaktnummern finden Sie hier. mehr

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