Besuch von Kindern und Jugendlichen für Inhaftierte

Artikelbild   Bildrechte: JVA Lingen | ÖA| AS
Wenn du deine Mutter oder deinen Vater in der JVA Lingen besuchen möchtest

Du möchtest deine Mutter oder deinen Vater in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lingen besuchen? Dann gibt es einige wichtige Dinge, die du wissen solltest.

Darf ich meine Mutter oder meinen Vater besuchen?

Ja. Ab deinem 14. Geburtstag kannst du deine Mutter oder deinen Vater besuchen. Wenn du 14, 15, 16 oder 17 Jahre alt bist, musst du dabei von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Das kann zum Beispiel deine Mutter, dein Vater oder eine andere sorgeberechtigte Person sein.

Wie funktioniert der Besuch?

Damit du deine Mutter oder deinen Vater besuchen kannst, muss der Elternteil, den du besuchen möchtest, den Besuch bei der JVA beantragen. Du selbst musst den Besuch also nicht beantragen.

Die aktuellen Besuchszeiten und weitere wichtige Informationen zum Besuch findest du auf unserer Homepage.

Bitte informiere dich vor deinem Besuch über die geltenden Regelungen und darüber, was du zum Besuch mitbringen musst.

Wichtig: Für deinen Besuch brauchst du einen gültigen Ausweis. Auch dein Erziehungsberechtigter muss sich ausweisen können.

Besuchraum   Bildrechte: JVA Lingen | ÖA| AS
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Kinderbereich Besuchsraum Hauptanstalt   Bildrechte: JVA Lingen | ÖA| AS
Kinderbereich Besuchsraum Hauptanstalt   Bildrechte: JVA Lingen | ÖA| AS
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