Videobesuch für Inhaftierte
Der Videobesuch ermöglicht es Angehörigen und nahestehenden Personen, auch über größere Entfernungen hinweg mit inhaftierten Personen in Kontakt zu bleiben.
Dabei bietet der Videobesuch die Möglichkeit, sich über eine sichere Videoverbindung zu sehen und miteinander zu sprechen. So kann persönlicher Kontakt auch dann ermöglicht werden, wenn ein Besuch vor Ort nicht oder nur schwer möglich ist.
Der Videobesuch zählt dabei genauso wie ein persönlicher Besuch und ist entsprechend in die Besuchsregelungen der Justizvollzugsanstalt eingebunden.
Gerade für Angehörige, die eine weitere Anreise haben oder aus anderen Gründen nicht regelmäßig vor Ort sein können, stellt der Videobesuch eine zusätzliche Möglichkeit dar, den Kontakt aufrechtzuerhalten und den persönlichen Austausch zu fördern.
Bitte beachten Sie
Telefonisch können keine Auskünfte über inhaftierte Personen erteilt und keine Besuchstermine vereinbart werden.
Eine Besuchsgenehmigung wird grundsätzlich auf Antrag der inhaftierten Person erteilt.
