Videotelefonie mit Inhaftierten

Persönlicher Kontakt – auch über größere Entfernungen


Artikelbild   Bildrechte: JVA Lingen | ÖA| AS

Die Videotelefonie mit Inhaftierten bietet Angehörigen und nahestehenden Personen eine zusätzliche Möglichkeit, mit einer inhaftierten Person in Kontakt zu bleiben – insbesondere dann, wenn ein persönlicher Besuch aufgrund einer größeren Entfernung oder aus anderen Gründen nicht regelmäßig möglich ist.

Über eine Videoverbindung können sich die Gesprächsteilnehmenden sehen und miteinander sprechen. Die Videotelefonie ergänzt damit die bestehenden Möglichkeiten des Telefon-, Schrift- und Besuchsverkehrs.

Wie funktioniert die Videotelefonie?

Die Videotelefonie findet zu den regulären Besuchszeiten statt. Die Termine werden entsprechend der bestehenden Besuchsregelungen vereinbart.

Die Voraussetzungen und die Möglichkeit zur Nutzung werden durch die Justizvollzugsanstalt geprüft. Bei Untersuchungsgefangenen muss insbesondere eine entsprechende allgemeine Telefonerlaubnis vorliegen.

Nach erfolgter Prüfung erhält die inhaftierte Person einen Besuchsschein sowie einen persönlichen Zugangscode und die erforderliche Belehrung.

Der Zugangscode setzt sich aus der Buchungsnummer und dem Geburtsdatum der inhaftierten Person zusammen. Die inhaftierte Person teilt ihren Angehörigen bzw. den für den Videobesuch zugelassenen Personen anschließend die erforderlichen Zugangsdaten mit.

Zum vereinbarten Termin können sich die Angehörigen über einen Internetbrowser in den Videoraum einwählen. Die Nutzung erfolgt über folgende Internetseite:

https://meet.ffmuc.net/

Eine zusätzliche App oder ein eigenes E-Mail-Konto ist für die Teilnahme grundsätzlich nicht erforderlich.

Videotelefonie zählt als Besuch

Die Videotelefonie mit Inhaftierten zählt genauso wie ein persönlicher Besuch und ist entsprechend in die Besuchsregelungen der Justizvollzugsanstalt eingebunden.

Sie stellt daher keine zusätzliche, vom Besuchskontingent unabhängige Kontaktmöglichkeit dar.

Hinweise zum Datenschutz

Für die Videotelefonie wird die Open-Source-Videokonferenzplattform Jitsi genutzt. Die technische Bereitstellung erfolgt über den Dienst meet.ffmuc.net.

Bei der Nutzung werden Bild- und Tondaten übertragen. Dazu können insbesondere das gesprochene Wort, sichtbare Personen sowie weitere im Bild erkennbare Inhalte gehören.

Die Justizvollzugsanstalt selbst speichert, nutzt oder verarbeitet die durch die Nutzung der Videotelefonie übertragenen Bild- und Tondaten nicht.

Die Nutzung der Videotelefonie erfolgt unter den für das eingesetzte System geltenden technischen und datenschutzrechtlichen Bedingungen. Die Nutzerinnen und Nutzer sollten daher darauf achten, dass während des Videotelefonats keine weiteren Personen oder vertraulichen Inhalte unbeabsichtigt im Bild oder im Gespräch erfasst werden.

Sollte eine entsprechende vollzugliche oder richterliche Anordnung zur Überwachung der Videotelefonie vorliegen, wird dies den Nutzerinnen und Nutzern nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen gesondert bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie

Telefonisch können keine Auskünfte über inhaftierte Personen erteilt und keine Besuchstermine vereinbart werden.

Eine Besuchsgenehmigung wird grundsätzlich auf Antrag der inhaftierten Person erteilt.

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