Langzeitbesuch
Langzeitbesuche bieten Gefangenen die Möglichkeit, Zeit mit Angehörigen oder nahestehenden Personen in einem geschützten Rahmen zu verbringen. Sie dienen dazu, bestehende soziale und familiäre Beziehungen zu erhalten und zu stärken und damit die Wiedereingliederung in das soziale Umfeld zu unterstützen.
Im Gegensatz zum regulären Besuch können Gefangene und ihre Besucherinnen und Besucher während des Langzeitbesuchs grundsätzlich unbeaufsichtigt miteinander umgehen. Langzeitbesuche sind daher ein besonderer Bestandteil der Förderung von Außenkontakten und des Behandlungskonzepts der JVA Lingen.
Die Vorbereitung und Nachbereitung der Besuche erfolgt gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitenden der Vollzugsabteilung. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können wichtige Hinweise für die weitere Behandlung geben und insbesondere bei der Einschätzung familiärer Beziehungen und möglicher Vollzugslockerungen berücksichtigt werden.
Voraussetzungen für einen Langzeitbesuch
Ob ein Gefangener für einen Langzeitbesuch geeignet ist, wird unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte geprüft. Dazu gehören insbesondere:
- die Art der Straftat,
- eine mögliche Suchtgefährdung,
- das bisherige vollzugliche Verhalten sowie
- mögliche Gefährdungen der Sicherheit und Ordnung der JVA Lingen.
Auf Antrag des Gefangenen kann das Prüfverfahren beginnen, sobald dieser mindestens drei Monate in der JVA Lingen inhaftiert ist.
Bei Gefangenen, die während der laufenden Inhaftierung Betäubungsmittel konsumiert haben oder bei denen Betäubungsmittel, Rauchutensilien oder entsprechendes Zubehör sichergestellt wurden, erfolgt eine besonders sorgfältige Prüfung. Vor einer erneuten Zulassung zum Langzeitbesuch ist in diesen Fällen grundsätzlich die Teilnahme am Urinkontrollprogramm erforderlich.
Verstöße gegen die Sicherheit und Ordnung während eines Langzeitbesuchs, beispielsweise das Auffinden von Bargeld oder Mobiltelefonen, können zum Widerruf der Zulassung zum Langzeitbesuch führen.
Voraussetzungen für Besucherinnen und Besucher
Auch die Eignung der Besucherinnen und Besucher wird im Rahmen eines persönlichen Gesprächs geprüft.
Eine Zulassung zum Langzeitbesuch ist insbesondere nicht möglich, wenn zu befürchten ist, dass eine Person
- einen schädlichen Einfluss auf den Gefangenen ausübt oder dessen Wiedereingliederung beeinträchtigt oder
- versucht hat, dem Gefangenen oder anderen Personen unerlaubte Gegenstände oder Betäubungsmittel zu übergeben.
Besuchszeiten und Häufigkeit
Langzeitbesuche können in der Regel zweimal monatlich ermöglicht werden – einmal am Wochenende und einmal an einem Werktag.
Die Besuche finden grundsätzlich in der Zeit von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr statt.
